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Grundsätze der Bewertung

für die Bildungsgänge des Oberstufenzentrums Werder. Ergänzend zu den bestehenden Vorgaben werden folgende Festlegungen getroffen:

Allgemeine Grundsätze

1. Leistungsnachweise dienen der Information zum Leistungsstand und bilden die Grundlage für pädagogische Beratungsgespräche. Sie sind kein Mittel der Disziplinierung.

2. Die Leistungsbewertung erfolgt unter Anwendung des festgelegten Notenschlüssels der VV Leistungsbewertung.

3. Jeder Fachlehrer ist verpflichtet, mit Beginn des Faches/Lernfeldes die Schülerinnen und Schüler über die Formen und die zeitliche Verteilung der geplanten Leistungsnachweise zu informieren.

4. Unverschuldet versäumte schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren) werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

5. Auf den Bildungsgang oder den Beruf bezogene Präzisierungen zu Art, Umfang und Anforderungen/ Kompetenzbereiche der Leistungsfeststellung obliegen den Fach- bzw. Teilkonferenzen der Lehrkräfte.

6. Die Bewertung der erbrachten Leistungen erfolgt in zwei Bewertungsbereichen. Einer umfasst die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Kursarbeiten und Klausuren) und der zweite die anderen Leistungsbewertungen (Tests, mündliche Leistungen und andere Bewertungen).

7. Der Bewertungsbereich schriftliche Arbeiten geht zu einem Drittel in die Zeugnisnote ein.

Festlegungen zu den schriftlichen Arbeiten:

1. Die Bearbeitungszeit für eine schriftliche Arbeit beträgt mindestens 45 Minuten.

2. Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten für die Schülerinnen und Schüler ist auf eine je Unterrichtstag zu begrenzen.

3. Schülerinnen und Schüler sind rechtzeitig über den Termin der schriftlichen Arbeit zu informieren (Tagesbeschulung eine Woche vorher, Turnusklassen im vorangegangenen Turnus).
4. Projektspezifische Leistungsnachweise können auf Beschluss der Fach- oder Teilkonferenz schriftlichen Arbeiten gleichgestellt sein, wenn sie die für schriftliche Arbeiten festgelegten Kompetenzbereiche berücksichtigen.

Festlegungen zur Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten und anderen Leistungsbewertungen (Festlegung gilt nicht für das berufliche Gymnasium):

• Fächer bzw. Lernfelder bis 40 Stunden im Schuljahr:
mindestens 5 Leistungsbewertungen im Schuljahr davon mindestens eine schriftliche Arbeit

• Fächer bzw. Lernfelder mit mehr als 40 bis zu 80 Stunden im Schuljahr:
mindestens 6 Leistungsbewertungen im Schuljahr davon mindestens 2 schriftliche Arbeiten

• Fächer bzw. Lernfelder mit mehr als 80 Stunden im Schuljahr:
mindestens 8 Leistungsbewertungen im Schuljahr davon mindestens 2 schriftliche Arbeiten

Festlegungen zu selbstständigen Schülerarbeiten/ Gruppenarbeiten

1. Gruppenarbeiten finden in allen Bildungsgängen des OSZ statt.

2. Das Produkt sowie die einzelnen Phasen einer Gruppenarbeit (Prozess- und Präsentationsphase) können bewertet werden.

3. Werden das Produkt und alle beiden Phasen bewertet, überwiegt die Bewertung des Produktes und der Präsentationsphase.

4. Lernprodukte können u.a. sein: Lernposter, Wandzeitung, Mindmap, Schaubilder, Statistiken, Diagramme, Portfolio, Dokumentation, Vorträge, Referat, Pro- und Contra-Argumentation in einer Debatte. Die Auswahl der Lernprodukte wird fachkonferenzspezifisch besprochen.

5. Die Kriterien der Bewertung der Gruppenarbeit und ihre Gewichtung sind mit den Schülern vorab zu besprechen.

6. Als Empfehlung für die Bewertung des Produktes, der Prozess- und Präsentationsphase dienen die sich in der Anlage befindenden Vorlagen.

Festlegungen zu Hausaufgaben

In der VV Leistungsbewertung sind die Bedingungen zur Bewertung von Hausaufgaben festgelegt.
Zusätzlich gilt die folgende Vereinbarung. Dienen Hausaufgaben als alleinige Grundlage einer anschließenden Bewertung, muss den Schülern vorher die Gelegenheit zur Rücksprache gegeben werden.

Beschluss der Lehrerkonferenz vom: 11.06.2018

Die Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung des Ministeriums finden Sie hier

Gemeinsames Lernen

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Unsere Schule wurde wiederholt als eine von 100 aus dem ganzen Bundesgebiet ausgewählt um an dem Projekt "Test bzw. Finanztest macht Schule" teilzunehmen. In dem Video berichten Lehrerinnen und Lehrer von ihren Erfahrungen und auch wir wurden interviewt.

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