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SCHNELLKONTAKT

Abteilung 1, 2, 3 in Werder
Telefon:      03327 6687-0
Fax:             03327 6687-60
Wohnheim: -72 und -73 Fax: -74

Abteilung 4 in Groß Kreutz
Telefon:      033207 5677-0
Fax:             033207 5677-106
Wohnheim: -201 und -202 Fax: -203

Email: info@osz-werder.de

Herzlich willkommen auf der Infoseite der Wohnheime

Das Wohnheim am Standort Werder ist zuständig für die Auszubildenden der Abteilungen 1, 2, 3 des OSZ Werder.


Kontakt Werder:
Tel: 03327 6687-72 oder -73
Fax: 03327 6687-74
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Das Wohnheim am Standort Groß Kreutz ist zuständig für die Auszubildenden der Abteilung 4 des OSZ Werder.


Kontakt Groß Kreutz:
Tel: 033207 5677-201 oder 202
Fax: 033207 5677-203
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Im Wohnheim Werder bieten wir 115 Wohnheimplätze an. Eine Wohneinheit besteht aus fünf Plätzen (2 Doppel- sowie ein Einzelzimmer), die sich zwei Toiletten und ein Duschbad teilen.


Das Wohnheim Groß Kreutz verfügt über 68 Plätze. Hier gibt es ausschließlich Doppelzimmer mit Gemeinschaftssanitärbereichen.


Beide Wohnheime verfügen über vollständig ausgestattete Gemeinschaftsküchen sowie TV- und Freizeiträume.

In den Wohnheimen wird keine Verpflegung angeboten. Sachen für den täglichen Bedarf, insbesondere Besteck und Bettwäsche sind mitzubringen.


Kosten: (NEU 08-2023)
Wohnheim Werder: 10,00 € pro Bett/Nacht


Wohnheim Groß Kreutz: 9,50 € pro Bett/Nacht im 2-Bettzimmer


Bei einer Aktualisierung der Satzung der Wohnheime können sich die Kosten für die Unterkunft ändern.


Bitte beachten Sie:


Anspruch auf eine auswärtige Unterkunft gemäß § 99 (2) des Brandenburgischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 2 (1) der Wohnheimsatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark haben Schülerinnen und Schüler, denen eine tägliche Anreise nicht zugemutet werden kann (in der Regel eine Fahrzeit über 90 Minuten für einfache Fahrt) und die bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 27 Jahre sind.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Nachweis einer Masernschutzimpfung laut Masernschutzgesetz vom 01.03.2020. Entsprechender Impfnachweis ist vorzulegen.


Die Wohnheime sind in der Regel von Sonntag 18:00 Uhr bis Freitag 08:00 Uhr geöffnet. Die Anreise kann entweder am Abend vor Beginn der theoretischen Ausbildung in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr erfolgen oder im Laufe des Schultages.
Eine Beherbergung ist an Wochenenden, Feiertagen sowie den brandenburgischen Schulferien nicht möglich!


Weitere Informationen entnehmen Sie der Hausordnung oder dem Beherbergungsvertrag des jeweiligen Standorts.


Hausordnung und Beherbergungsverträge je Groß Kreutz und Werder


Für den Wohnheimantrag bitte hier (Antrag) klicken. Den ausgefüllten Antrag für den Wohnheimplatz an den jeweiligen Schulteil/ Wohnheim (bevorzugt per Mail) senden.


Für die Bearbeitung des Wohnheimantrags ist eine vorherige Schulanmeldung zwingend notwendig.

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Unsere Schule wurde wiederholt als eine von 100 aus dem ganzen Bundesgebiet ausgewählt um an dem Projekt "Test bzw. Finanztest macht Schule" teilzunehmen. In dem Video berichten Lehrerinnen und Lehrer von ihren Erfahrungen und auch wir wurden interviewt.

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